Nach dem Tod eines Menschen erstmal von einem riesigen Berg an Gefühlen und jeder Menge Fragen zu stehen, ist ganz normal. Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an, ein Weg über diesen Berg zu finden – angefangen mit ein paar Antworten auf Ihre Fragen.
Ganz wichtig ist, Ruhe zu bewahren. Was nun ansteht, hängt davon ab, wo die Person verstorben ist. Am besten rufen Sie bei uns an und wir klären dann zusammen, was als nächstes passieren muss. Alternativ können Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen und wir melden uns bei Ihnen.
Die erste Frist, die wir in Hamburg einhalten müssen, sind die »36 Stunden nach Versterben«, innerhalb derer eine verstorbene Person in einen Klimaraum überführt werden muss. Mehr zeigen Für manche Heime oder Hospize ist das zu lang, sie bitten um eine zügigere Abholung. Dem versuchen wir natürlich nachzukommen. Und manchmal ist es bei heißen Temperaturen im Sommer auch leider nicht möglich, die 36 Stunden ganz auszuschöpfen. Nach diesen 1,5 Tagen sind wir deutlich flexibler und wir können auf Ihre Tempowünsche eingehen. Der Schlüssel ist hier, wie auch sonst so oft, eine offene Kommunikation mit allen Beteiligten. Weniger zeigen
Auf jeden Fall. Ein Abschied ist entweder am Sterbeort möglich oder wir finden Räumlichkeiten, in denen wir Ihnen und allen, die möchten, zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine Abschiednahme ermöglichen. Wenn Sie mögen, unterstützen wir bei der hygienischen Versorgung oder übernehmen ganz.
Das ist natürlich möglich. Darüber freuen wir uns! Entweder kommen wir mit unserem mobilen Versorgungs-Equipment an den Ort des Versterbens oder nutzen einen der zu mietenden Versorgungsräume.
Zuerst die gute Nachricht: Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten, die nach dem Versterben einer Person erledigt werden müssen. Mehr zeigenWir reichen beim zuständigen Standesamt eine Sterbefallanzeige ein, beantragen damit die Beurkundung und übernehmen gern auch Abmeldungen bei Versicherungen und der Rentenstelle. Ein bisschen Mitarbeit von Ihrer Seite braucht es allerdings: Versicherungs-, Personal- oder Beitragsnummern und einige Personenstandsurkunden sind notwendig. Sollte etwas absolut nicht auffindbar sein, können wir Registerauszüge nachbestellen oder wichtige Nummern recherchieren. Weniger zeigen
Wir Bestatterinnen begleiten Sie in der ersten Phase der Trauer, die direkt nach dem Versterben einer nahestehenden Person beginnt. Wenn die Beisetzung stattgefunden hat und unsere Arbeit damit endet, übernimmt bei Bedarf und auf Wunsch ein*e Trauerbegleiter*in, einige davon bieten die Begleitung auch in unseren Räumen an.
Die Angebote der einzelnen Friedhöfe unterscheiden sich sehr und können ziemlich unübersichtlich sein. Wir beraten Sie gern zu den einzelnen Möglichkeiten, die Friedhöfe, Begräbniswälder oder Seebestattungsreedereien anbieten und unterstützen beim Grabkauf. Mehr zeigenDen perfekt passenden Platz können aber natürlich nur Sie selbst finden. Sollte das zweitrangig sein, übernehmen wir auf Wunsch den gesamten Prozess für Sie. Weniger zeigen
Bei Erdbeisetzungen ist alles erlaubt, was ökologisch vertretbar erscheint: also keine Batterien, keine Schwermetalle, möglichst wenig Kunststoffe. Mehr zeigenBei Urnenbegräbnissen und der vorherigen Kremierung verhält es sich ähnlich. Große Gegenstände aus Glas sind genauso zu vermeiden wie viel Gummi, Schwermetalle oder Batterien. Schuhe mit Gummisohle und Brillen sind aber kein Problem. Weniger zeigen
Selbstverständlich! Die sogenannte begleitete Einäscherung bietet Ihnen die Möglichkeit, in Ruhe Abschied zu nehmen, vielleicht noch etwas mitzugeben, ein Foto zu machen oder einfach das Holz des Sarges noch einmal zu berühren. Mehr zeigenAuf Ihr Zeichen hin startet der Mitarbeitende des Krematoriums die Einfahrt in den Ofen. Und dann fühlt es sich eher technisch an, da man meist jetzt erst die Umgebung, das Metall und die Geräusche wahrnimmt. Hinter dem eingefahrenen Sarg schließt sich das Tor zum Ofen zügig wieder, die Geräusche werden weniger und der eigentliche, rund 90-minütige Kremierungsprozess geht ohne uns weiter.
Diese Art der Begleitung ist natürlich kein Muss, sondern vielmehr ein weiteres Puzzleteil der Trauerarbeit, das für einige Zugehörige sehr wichtig ist. Weniger zeigen
Gute Frage. Als Schmuckurne wird das Gefäß bezeichnet, in das die Aschekapsel aus dem Krematorium hineingestellt wird. In Hamburg sind fast überall nur noch biologisch abbaubare Schmuckurnen erlaubt, die Aschekapsel ist aus einem auf Mais basierenden Kunststoff gefertigt. Mehr zeigenWie der Name verrät, dient diese Urne nur als Schmuck, man kann auf sie verzichten. Wir bei faarwel bieten standardmäßig die noch nachhaltigere Kohleurne an, die auch geschmückt werden kann und statt der Kapsel im Krematorium direkt mit der Asche des oder der Verstorbenen befüllt wird. Weniger zeigen
Wir unterscheiden zwischen einer inhaltlichen und einer vertraglichen Bestattungsvorsorge. Ein erstes Beratungsgespräch dazu ist immer kostenfrei. Mehr zeigenDanach entscheiden Sie, ob Sie vor allem festlegen möchten, was oder was nicht passieren soll. Oder ob es vielmehr um eine finanzielle Absicherung geht, die vertraglich geregelt sein muss. Letztere überträgt das Totenfürsorgerecht auf faarwel, erstere zieht keine Pflicht auf unserer Seite nach sich. Weniger zeigen
Das Bestattungsgesetzt sieht vor, dass Verstorbene auf einem als Friedhof bezeichneten Ort beigesetzt werden müssen. Mehr zeigenVerstorbene sind in diesem Sinne sowohl der Leichnam als auch die Asche nach der Kremierung. Seit 1934 sind auch Beisetzungen der Asche in den deutschen Küstenmeeren zulässig. Weniger zeigen
In Hamburg: Ja. Hier ist es nicht erlaubt, der Asche einer verstorbenen Person etwas zu entnehmen Mehr zeigen– sei es ein bisschen Asche, die Zahnprothese, künstliche Gelenke oder sonstige medizinische Gerätschaften, die zu Lebzeiten im Einsatz waren. Weniger zeigen
Bei der in Deutschland nicht zugelassenen Diamantbestattung wird ein Teil der Asche zu einem synthetischen Diamanten veredelt. Mehr zeigenDie restliche Asche setzt das beauftragte Unternehmen auf einem privaten Friedhof bei. Vor allem in der Schweiz, Österreich und in den Niederlanden gibt es viele Anbieter, die nach den dortigen Bestattungsgesetzen legal eine solche Diamantbestattung anbieten. Weniger zeigen
Manche bezeichnen so die Bestattung in einem Begräbniswald, andere meinen aber die Möglichkeit, mit der Asche einer verstorbenen Person die Erde für ein kleines Bäumchen anzureichern, Mehr zeigendas man später im eigenen Garten einpflanzen kann. Auch das ist in Deutschland nicht erlaubt, aber in den Nachbarländern übernehmen vielseitige Anbieter. Weniger zeigen
Die durchschnittliche Aschemenge eines oder einer verstorbenen Erwachsenen liegt zwischen 3 und 4 Litern und hängt vor allem von der Knochendichte ab. Bei Kindern oder Babys ist daher das Volumen auch so viel geringer.
Damit wird das Verfügungsrecht über den Leichnam einer verstorbenen Person bezeichnet, oft also auch das Totenfürsorgerecht. Mehr zeigenDieses kann eine Person zu Lebzeiten auf eine andere ihrer Wahl übertragen, häufig geht das Totenfürsorgerecht einher mit der Bestattungspflicht. Diese ist gesetzlich in folgender Reihenfolge festgelegt: Ehepartner:in und Lebenspartner:in, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, volljährige Enkelkinder. Natürlich darf auch jemand aus der Wahlfamilie unser Vertragspartner oder unsere Vertragspartnerin werden – wir müssen dann nur sicherstellen, dass die Entscheidungen mit den Wünschen der bestattungspflichtigen Person einhergehen. Weniger zeigen
Wenn Sie als bestattungspflichtige Person Leistungen aus SGB II oder SGB XII beziehen, können Sie einen Antrag auf Sozialbestattung für den oder die Verstorbene*n stellen. Mehr zeigenBei geringem Einkommen gibt es ein Prüfverfahren und gegebenenfalls eine Bezuschussung. Die Anträge sind beim Amt für Grundsicherungs- und Sozialleistungen einzureichen. Die Kostenübernahme für eine Sozialbestattung muss uns vorliegen, bevor wir handeln können; einen Bestattungsvertrag mit dem oder der Bestattungspflichtigen schließen wir nicht, sondern rechnen nach erfolgter Bestattung mit dem Amt direkt ab. Weniger zeigen
In den Fällen, in denen bestattungspflichtige Zugehörige nicht vorhanden sind oder nicht rechtzeitig die Bestattung organisieren, und auch sonst sich niemand verpflichtet fühlt, für die Bestattung zu sorgen, veranlasst das Ordnungsamt die Bestattung.
Ja, wir bestatten natürlich auch Kinder, Babys und Totgeborene. Mehr zeigenBei Letzteren gilt in Hamburg eine Grenze von 1.000 Gramm Gewicht, ab der eine Bestattung verpflichtend ist. Darunter können Eltern frei entscheiden, ob sie ihr Kind bestatten wollen. Wir begleiten Sie bei der Entscheidung und finden zusammen mit Ihnen die passende Art und Weise. Nach der Geburt verstorbene Babys müssen unabhängig vom Gewicht bestattet werden. Es gelten niedrigere Preise, nicht nur bei unseren Partnern wie Krematorien und Friedhöfen, sondern natürlich auch bei uns. Weniger zeigen
Weniger nachhaltig als wir uns wünschen würden, leider. Mehr zeigenDie momentan vermutlich nachhaltigste Möglichkeit wäre, die verstorbene Person vom Sterbeort abzuholen, direkt in die Kühlung zum nächstgelegenen Friedhof zu bringen und dort in einem lokal vorrätigen Myzel-Sarg beizusetzen. Kein CO2-Ausstoß auf langen Wegen oder durch eine Kremierung, keine lange Kühlung, lokale Ressourcennutzung. Dass das kaum durchzuhalten ist, ist klar – was wir bei faarwel unbedingt vermeiden wollen, ist das berüchtigte Greenwashing. Und daher werden wir hier immer ehrlich sein. Weniger zeigen
Wir denken, dass das Recht der Selbstbestimmung ein hohes Gut ist. Mehr zeigenUnsere Gesellschaft befindet sich im Wandel, Familienstrukturen sind heute nicht mehr dieselben wie vor 20 Jahren, finanzielle Sicherheit gibt es praktisch nicht mehr und der medizinische Fortschritt ist spürbar – das zieht auch bei diesem Thema ein Umdenken nach sich. Der irreführende Begriff „Selbstmord“ wurde bereits breit diskutiert, genau wie der assistierte Suizid nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2020. Und das finden wir gut. Weniger zeigen
Eigentlich nein und dann natürlich: Ja. Für uns Bestatterinnen gibt es kaum Unterschiede, aber für die Zugehörigen ist ein Suizid – ob angekündigt oder nicht – eine Tatsache, die oftmals nicht nur mit Trauer, sondern auch mit Wut und Schuldgefühlen verknüpft ist. Mehr zeigenWir begleiten den Bestattungsprozess noch behutsamer und nehmen noch mehr Rücksicht auf diese diffuse Gefühlslage. In den Abläufen kann es sein, dass durch das Einschalten der Polizei bzw. des LKA eine Verzögerung eintritt, die wir aber, so gut es geht, auffangen. Weniger zeigen